Zu Beginn jedes Kindergartenjahres wird von der Elternschaft ein neuer Elternbeirat gewählt. Zweck und Ziel dieses Gremiums ist es, die Zusammenarbeit zwischen Eltern, dem pädagogischen Personal und dem Träger zu fördern.
Die Erziehungsberechtigen wählen öffentlich aus ihrer Mitte zu Beginn des Kindergartenjahres bis spätestens 1. November eines jeden Jahres die Elternvertreter. Die gewählten Elternvertreter bilden den Kindergartenbeirat.
Gewählt werden, wenn möglich, für je angefangene 20 Kinder zwei Elternvertreter.
Die Wahlperiode für die Mitglieder beträgt zwei Jahre. Mitglieder, deren Kinder den Kindergarten vor Ablauf der Wahlperiode verlassen, scheiden automatisch aus dem Kindergartenbeirat aus. Es können daher auch Eltern gewählt werden, deren Kinder keine vollen zwei Jahren mehr im Kindergarten sind.
Bei der nachfolgenden Wahl zu Beginn des Kindergartenjahres werden für die ausgeschiedenen Mitglieder und für die Mitglieder, deren Wahlperiode abgelaufen ist, neue Mitglieder gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Der Kindergartenbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, dessen Stellvertreter, den Kassier und den Schriftführer. Der Vorsitzende, der Stellvertreter, der Kassier und der Schriftführer werden nach jeder Wahl neu bestimmt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Kindergartenbeirat kann sich eine Geschäftsordnung geben.
Der Kindergartenbeirat gibt einen jährlichen Rechenschaftsbericht.
Der Vertreter des Trägers, die Leitung des Kindergartens und die Gruppenleiterinnen sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu den Sitzungen einzuladen.
Der Kindergartenbeirat tagt öffentlich, soweit nicht Personalangelegenheiten besprochen werden oder der Beirat im Einzelfall den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließt.